BANATER POST

 

 (Online 8. Juli  2016)

 

 

 

 

 

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter erhalten einmalige Anerkennungsleistung

 

Geste mit moralischer Botschaft und Symbolkraft - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können auf Antrag einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 Euro erhalten. Dies sieht eine vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Juli verabschiedete Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („AdZ-Anerkennungsrichtlinie“) vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Haushaltsausschuss auf Initiative von CDU und CSU beschlossen, für die Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter in den nächsten drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die nun gebilligte Richtlinie, die unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet wurde, regelt die Umsetzung der Einmalzahlung. Sie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Für die Durchführung der Richtlinie ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig, es entscheidet über die Anträge auf Zahlung der einmaligen Anerkennungsleistung.

Mit der Sonderleistung werde „das schwere Schicksal all jener Deutschen, die als Zivilpersonen zur Zwangsarbeit verpflichtet waren“ anerkannt, erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière. Er würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“.

Bundesregierung und Bundestag hätten Wort gehalten und die Auszahlung der im letzten Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommer­pause auf einen guten Weg gebracht, erklärte der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius MdB. Mit der Richtlinie werde endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt. „Das Schicksal ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, die stellvertretend für die Ver­brechen der Nationalsozialisten in Haftung genommen wurden, erfährt auf diese Weise eine späte, aber dringend notwendige Würdigung“, so der BdV-Präsident.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, erklärte nach der Verabschiedung der Richtlinie durch den Haushaltsausschuss: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres harten Schicksals endlich eine symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“ Dabei müsse man bedenken, dass viele der Betroffenen sich bereits in einem sehr hohen Alter befinden. Daher sei als Stichtag der 27. November 2015 gewählt worden, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat. Falls ein Anspruchsberechtigter nach diesem Stichtag verstorben ist, können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen.

„Die Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion schließt eine seit langem bestehende Gerechtigkeitslücke“, heißt es in einer Erklärung des Vorsitzenden dieser Gruppe, Klaus Brähmig MdB. „Das große Leid, das viele Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit in Folge des Zweiten Weltkrieges unverschuldet zu ertragen hatten, erfährt auf diese Weise eine symbolische Anerkennung und ist eine wichtige Geste der Wertschätzung für diese große Opfergruppe.“ Fabritius und Brähmig dankten dem zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Dr. Reinhard Brandl MdB aus Ingolstadt.

Bundesvorsitzender Peter-Dietmar Leber wertete den Beschluss des Haushaltsausschusses als späte Anerkennung des Leids vieler Landsleute, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Opfer totalitärer Regime geworden sind. „Auch wenn es viele Betroffene mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Krieges nicht mehr erleben – es ist eine Geste mit einer moralischen Botschaft und Symbolkraft“, sagte der Bundesvorsitzende. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass unser Verband seit 1995 auf vielen Ebenen dazu beigetragen hat, dass das Gedenken an die Opfer von Zwangsarbeit bewahrt werde.

Auf seiner Webseite weist das für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständige Bundesverwal­tungsamt darauf hin, dass zu diesem Zweck bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, ferner dass am Tag des Inkrafttretens, also am 1. August 2016, die Richtlinie wie auch das Antragsformular auf der Internetseite www.bva.bund.de/zwangsarbeiter heruntergeladen werden können. Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 0228 / 993589800 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Arbeitsgruppe unter der Adresse AdZ@bva.bund.de zu erreichen. Deutsche im Ausland können sich zur Antragstellung an die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen wenden.

Sobald weitere Einzelheiten zugänglich sind, werden wir unsere Mitglieder und Leser der „Banater Post“ informieren.

BP